Hinweis zum Gas­preis­ver­gleich: Grund­ver­sorgungs­tarif ist vor­ein­ge­stellt.
In der Grund­ver­sorgung wird Ihnen gesetz­lich eine Kündigungs­frist von 2 Wochen garan­tiert.

 

Achtung Austauschpflicht! 29 Prozent der Haus- und Wohnungseigentümer kennen das Alter ihrer Heizung nicht genau

Das Gebäudeenergiegesetz, das seit 1. November 2020 in Kraft ist, verpflichtet viele Haus- und Wohnungseigentümer zum Austausch ihres Heizkessels nach 30 Jahren. Doch wie alt ist die eigene Heizungsanlage?

Laut einer aktuellen Kantar-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG) (1), wissen 69 Prozent der Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland deren Alter auf das Jahr genau. Dagegen kennt ein Viertel (24 Prozent) der Befragten das Alter der eigenen Heizungsanlage nur ungefähr und 5 Prozent kennen es gar nicht. "Wer nicht genau weiß, wie alt die eigene Heizung ist, kann es durch einen Blick auf das Typenschild herausfinden. Das Typenschild befindet sich auf dem Heizkessel und gibt unter anderem Auskunft über das Baujahr", erklärt Markus Lau, Technikexperte beim DVFG. (1) Repräsentative Umfrage "Wärmemarkt" des Meinungsforschungsinstituts Kantar im Auftrag des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V.; im Dezember 2020 wurden 519 Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland ab 25 Jahren befragt.

Weitere Nachrichten

Verivox Logo© 2024 Verivox GmbH - Alle Rechte vorbehalten. Verivox verwendet größtmögliche Sorgfalt auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen, kann aber keine Gewähr für diese oder die Leistungsfähigkeit der dargestellten Anbieter übernehmen. Bitte beachten Sie die AGB und Datenschutzbestimmungen von Verivox. Cookies Verträge hier kündigen