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In der Grundversorgung wird Ihnen gesetzlich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen garantiert.
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Die Hälfte der Haus- und Wohnungseigentümer weiß nicht, ob ihre Heizenergie dem CO2-Preisaufschlag unterliegt
Seit Jahresanfang gilt in Deutschland eine CO2-Bepreisung für fossile Wärme: Je geringer der CO2-Ausstoß der genutzten Heizenergie ist, desto geringer fällt der CO2-Preisaufschlag aus
Knapp jeder zweite Haus- und Wohnungseigentümer in Deutschland (46 Prozent) weiß nicht, ob die in seiner Immobilie genutzte Heizenergie dem CO2-Preisaufschlag unterliegt. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Kantar-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG)(1). Immerhin einem Drittel der Befragten (32 Prozent) ist bewusst, dass für den genutzten Brennstoff der CO2-Preisaufschlag zu zahlen ist, während sich jeder fünfte Haus- und Wohnungseigentümer (21 Prozent) sicher ist, dass kein CO2-Preisaufschlag für die von ihm gewählte Wärmeerzeugung anfällt.Weitere Nachrichten
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