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Teilwarmmiete: Wirkung hängt stark vom Modell ab

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, einen schnellen Umstieg auf die sogenannte Teilwarmmiete zu prüfen, um das „Mieter-Vermieter-Dilemma“ zu überwinden. Allerdings gibt sehr unterschiedliche Modelle und Ausgestaltungsmöglichkeiten. Das Öko-Institut hat zusammen mit Prof. Stefan Klinski erstmals umfassend die rechtliche und praktische Machbarkeit einer Teilwarmmiete untersucht – im Auftrag des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums im Projekt „Soziale Aspekte von Umweltpolitik“.

Die Kurzstudie stellt verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten dar und diskutiert, welche Chancen und Herausforderungen sich ergeben, wenn das bisherige Kaltmietensystem auf eine Teilwarmmiete umgestellt wird. Je nach Modell variiert nicht nur der Anreizeffekt für energetische Sanierungen und damit der Klimaschutz, sondern auch, wie stark Mietende einerseits und Vermietende andererseits finanziell belastet werden.

Stärkere Anreize als bisher für Klimaschutz im Mietrecht

Das Ziel einer Teilwarmmiete soll sein, für Vermietende einen starken Anreiz zu schaffen, durch bauliche und technische Verbesserungen Treibhausgasemissionen einzusparen. Denn in dem bisherigen Kaltmietensystem können die Vermietenden die Brennstoffkosten – einschließlich der Kosten für die CO2-Bepreisung – vollständig an die Mietenden durchreichen. Dies führt dazu, dass den Vermietenden diese Kosten gleichgültig sein können, so dass sich im Mietsektor insbesondere die Anreizwirkung steigender CO2-Preise nicht entfalten kann. Dieser Umstand gehört zu den wichtigsten Hemmnissen für den Klimaschutz im Gebäudebereich.

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