Hinweis zum Gas­preis­ver­gleich: Grund­ver­sorgungs­tarif ist vor­ein­ge­stellt.
In der Grund­ver­sorgung wird Ihnen gesetz­lich eine Kündigungs­frist von 2 Wochen garan­tiert.

 

Anbieter gas.de stellt Gaslieferungen ein

Wer in diesen Tagen die Einstellung der Gasversorgung von gas.de oder Grünwelt angezeigt bekommen hat, muss zunächst nicht befürchten, dass es kalt wird. Die weitere Belieferung mit Gas übernimmt aufgrund gesetzlicher Verpflichtung der Grundversorger im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung.

Damit der Grundversorger als neuer und gas.de oder Grünwelt als alte Versorger korrekte Abrechnungen für die Kunden erstellen können, muss jetzt so schnell wie möglich der Zählerstand erfasst und dem Grundversorger oder dem örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden. Wer vor Ort der Grundversorger ist, lässt sich im Internet über die Postleitzahl und die Wörter „Grundversorgung“ und „Gas“ in der Regel leicht herausfinden. Gleiches gilt für den Netzbetreiber. Für die Meldung benötigt man die Zählernummer. Bestehende Einzugsermächtigungen und Daueraufträge gegenüber gas.de und Grünwelt sollten Kundinnen und Kunden zügig kündigen, damit es nicht zur unnötigen Überzahlung der verfrühten Schlussrechnung kommt.

Gegebenenfalls ergeben sich wegen der vorzeitigen Vertragsbeendigung Schadenersatzansprüche gegen den Versorger. „Ob das tatsächlich auch der Fall ist, sollte man juristisch genau prüfen lassen,“ so Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale kann dies zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Kunde bei gas.de oder Grünwelt bis zum eigentlichen Vertragsende günstiger hätte versorgt werden können, als er nun durch den Grundversorger tatsächlich versorgt wird.

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