Hinweis zum Gas­preis­ver­gleich: Grund­ver­sorgungs­tarif ist vor­ein­ge­stellt.
In der Grund­ver­sorgung wird Ihnen gesetz­lich eine Kündigungs­frist von 2 Wochen garan­tiert.

 

Kommentar Mitteldeutsche Zeitung zu Veränderungen beim Heizungsgesetz

Das geplante Verbot neuer Gas- und Ölheizungen in Bestandsbauten ab 2024 führte bei Energieexperten zu Kopfschütteln. Denn gerade bei Mehrfamilienhäusern fehlt bisher eine gute technische Alternative.

Doch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zeigte sich beratungsresistent, in breiten Teilen der Bevölkerung wird sein Vorhaben in der bisherigen Form abgelehnt. Doch nun bewegt sich Habeck doch. Endlich, muss man sagen. Er will nicht nur die Übergangsfristen verlängern, er hat auch verstanden, dass Immobilieneigner nicht unabhängig von den Versorgern agieren können. Die Kommunen müssen erst ihr Wärmekonzept erarbeiten, bevor private Hauseigentümer investieren. Eine Kehrtwende macht Habeck damit nicht, und sollte diese auch nicht machen. Auch die Wohnungen in Deutschland müssen klimaneutral werden. Das erfordert hohe Investitionen. Umso wichtiger ist es, dafür einen ausgereiften Plan zu haben, der auch umsetzbar ist.

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