Hinweis zum Gaspreisvergleich: Grundversorgungstarif ist voreingestellt.
In der Grundversorgung wird Ihnen gesetzlich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen garantiert.
Bundeskabinett beschließt Aufhebung Gaspreisanpassungsverordnung
Das Bundeskabinett hat heute im Umlaufverfahren die Verordnung zur Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung beschlossen. Der am 29.9.2022 verkündete Abwehrschirm ersetzt die Gasbeschaffungsumlage (saldierter Preisanpassungsmechanismus nach § 26 Energiesicherungsgesetz) wirkungsvoll und umfassend.
Die Gaspreisanpassungsverordnung wird deshalb rückwirkend und in Gänze außer Kraft gesetzt. Konkret regelt die Aufhebungsverordnung die Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung mit Wirkung vom 9. August 2022. Ansprüche auf den Ausgleich der Ersatzbeschaffung sind auf Basis der Gaspreisanpassungsverordnung somit nicht entstanden. Die Aufhebungsverordnung soll am 03.10.2022 im Bundesanzeiger verkündet werden und am 04.10.2022 rückwirkend in Kraft treten.Weitere Nachrichten
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