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Gas-Preisobergrenze wäre ein direkter Markteingriff mit unabsehbaren Risiken

Der EU-Energieministerrat wird morgen erneut über die Einführung einer Preisobergrenze für den Gasmarkt diskutieren. Der Vorschlag der EU-Kommission vom 22. November sieht vor, den Gaspreis an der Großhandelsplattform TTF unter bestimmten Voraussetzungen künftig zu deckeln. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärt hierzu:

„Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Preisobergrenze ist ein weitreichender Markteingriff. Die Tragweite eines solchen Eingriffs zeigt sich auch darin, dass die EU-Energieminister in ihrer äußerst kontrovers geführten Diskussion bislang noch zu keiner Einigung gekommen sind. Wie die Kommission selbst feststellt, geht ein solcher Eingriff mit zahlreichen Nachteilen und Risiken einher, insbesondere mit Blick auf die Gasimporte aus Drittstaaten für die Versorgungssicherheit. Die tatsächlichen Auswirkungen auf den Gasmarkt sind kaum abzusehen. Daher sieht der BDEW die Einführung eines solchen Instruments kritisch und nicht als geeignete Lösung hohe Endkundenpreise zu adressieren.

Insgesamt ist aus Sicht des BDEW der Nutzen des vorgeschlagenen Marktkorrekturmechanismus insgesamt unklar, während die Ungewissheit über die Auswirkungen auf das Funktionieren und die finanzielle Stabilität der europäischen Gasmärkte groß ist. So ist damit zu rechnen, dass die Liquidität der Großhandelsplattform TTF signifikant beeinträchtigt wird. Dies würde das Risikomanagement der Unternehmen fundamental verändern und dürfte in der Folge zur Beeinträchtigung der Finanzmärkte führen. Sollte eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten dennoch einen Korrekturmechanismus befürworten, sind eine zeitliche Befristung auf maximal ein Jahr, eine einer Extremsituation angemessen hohe Auslöseschwelle, ein genaues Monitoring und ein klares und objektives Verfahren zur Aktivierung und Deaktivierung des Mechanismus unabdingbar. Es bräuchte zudem mehr Vorlauf als zwei Wochen, um in einer umfassenden branchenweiten Risikobewertung mögliche Auswirkungen auf den Markt zu bewerten.“

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