Hinweis zum Gaspreisvergleich: Grundversorgungstarif ist voreingestellt.
In der Grundversorgung wird Ihnen gesetzlich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen garantiert.

 

Strom- und Gas: Anbieterwechsel wird wieder interessant

Derzeit fallen die Einkaufspreise für Strom und Gas für Versorger. Manche Versorger geben gesunkene Einkaufspreise bereits wieder an Privathaushalte weiter und bieten günstigere Verträge an. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, Preise zu vergleichen und sich nicht sofort auf das erstbeste und billigste Angebot zu stürzen. Denn manche extrem günstigen Versorger haben zu Beginn der Energiepreiskrise ihre Kunden im Stich gelassen und die Belieferung eingestellt.

Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale, empfiehlt, sich auch über die regionalen Angebote des Grundversorgers und der angrenzenden Versorgungsgebiete zu informieren und sich in Wechselportalen über Angebote auf dem Markt schlau zu machen.

„Ein Wechsel kann sich für Privathaushalte wieder auszahlen“, so Müller. „Bei der Verbraucherzentrale erfahren Interessierte, welche Unternehmen sich in der jüngsten Vergangenheit seriös verhalten haben und welche nicht.“

Im Falle einer Preiserhöhung haben Kunden zudem regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht, auf das der Versorger hinweisen muss. Eine gute Gelegenheit, um seinem Versorger bei stark überhöhten Preisen Lebewohl zu sagen.

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