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Neuer Hartz-IV-Satz beinhaltet zu wenig Geld für Strom

Heidelberg. Der Hartz-IV-Satz für das Jahr 2022 enthält zu wenig Geld für Strom. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox beläuft sich das Minus für Alleinlebende auf durchschnittlich 95 Euro pro Jahr. Haushalte, die in der Grundversorgung beliefert werden, müssen bis zu 196 Euro an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten zu begleichen.

Strompauschale im Schnitt 22 Prozent zu niedrig

Zum 1. Januar 2022 soll der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um 3 Euro auf 449 Euro pro Monat steigen. Davon sind rein rechnerisch 36,44 Euro für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen.

Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden belaufen sich nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt jedoch auf monatlich 44,33 Euro. Das entspricht einem Minus von 22 Prozent. Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom aus der Grundversorgung beziehen, ist die Lücke noch deutlich größer. Hier übersteigen die tatsächlichen Stromkosten von 48,91 Euro monatlich den Regelsatz um durchschnittlich 34 Prozent.

In Hamburg fehlen bis zu 196 Euro pro Jahr

Wie hoch die Versorgungslücke ausfällt, unterscheidet sich regional stark. In Hamburg müssen alleinlebende Hartz-IV-Empfänger in der Grundversorgung jeden Monat 52,75 Euro für Strom aufwenden und damit rund 45 Prozent mehr als im Hartz-IV-Satz vorgesehen. Im Laufe des Jahres summiert sich das Minus so auf 196 Euro. In Schleswig-Holstein belaufen sich die monatlichen Kosten auf 51,75 Euro (+ 42 Prozent), in Thüringen auf 50,75 Euro (+ 39 Prozent). Am wenigsten zuzahlen müssen Hartz-IV-Empfänger in Bremen. Der Fehlbetrag beträgt hier rund 18 Prozent.

Elektrische Warmwasserbereitung erhöht Kosten zusätzlich

Muss Wasser dezentral etwa mithilfe eines Durchlauferhitzers erwärmt werden, steigen Stromverbrauch und Kosten weiter. Etwa 750 kWh zusätzlich verbraucht ein Einpersonenhaushalt mit elektrischer Warmwasserbereitung. Zwar können Singlehaushalte einen Mehrbedarf von 2,3 Prozent des Regelsatzes beim Amt geltend machen, das sind gut 10 Euro. Die tatsächlichen Mehrkosten belaufen sich aber auf mehr als 20 Euro.

Fehlbetrag steigt seit Jahren

Der Betrag, der Hartz-IV-Empfängern in der Grundversorgung jährlich für Strom fehlt, steigt immer weiter. Waren es 2019 noch 101 Euro, mussten sie 2020 bereits eine Lücke von durchschnittlich 115 Euro in Kauf nehmen. Im kommenden Jahr wird sich der Fehlbetrag auf durchschnittlich 150 Euro in der Grundversorgung belaufen.

Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 ist der Regelsatz schrittweise um rund 30 Prozent gestiegen (von 345 Euro auf 449 Euro). Die Strompreise haben sich im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 59 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 80 Prozent.

Mit einem Anbieterwechsel können Hartz-IV-Empfänger ihre Kosten senken. Allerdings prüfen viele Stromanbieter vor Vertragsabschluss die Bonität der Kunden und behalten sich vor, die Belieferung abzulehnen.

„Der Strompreis ist in Deutschland aktuell so hoch wie noch nie. Wer die Möglichkeit zum Anbieterwechsel hat, sollte deshalb nicht zögern“, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Methodik

Die Stromkosten wurden anhand des Verivox-Verbraucherpreisindex für einen Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden ermittelt. Der Verivox-Verbraucherpreisindex berücksichtigt die Preise der örtlichen Grundversorger sowie die der wichtigsten überregionalen Versorger. Die Pauschale der Stromkosten für Hartz-IV-Bezieher wird im Regelbedarfsermittlungsgesetz festgesetzt.

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