Wechselwecker:

 

Der kosten­lose und un­ab­hängige Erinnerungs­service von stromgas.de

 

Für eine dauer­hafte Er­sparnis ist es wichtig, sich recht­zeitig über die aktuellen Tarife für Strom und Gas zu in­for­mieren, um dann gegebenen­falls zu einem günstigeren An­bieter wechseln zu können. Wir helfen Ihnen, damit Sie recht­zeitig ver­gleichen und das Ende Ihrer Vertrags­laufzeit sowie Ihre Kündigungs­frist im Auge behalten.

 

Der Wechsel­wecker von stromgas.de erinnert Sie recht­zeitig, dass Ihr Energie­vertrag in Kürze aus­läuft und die Kündigungs­frist näher kommt. Unsere Wechsel­experten in­for­mieren Sie vor Ab­lauf der Kündigungs­frist per email über neue Wechsel­möglich­keiten. Verpas­sen Sie dabei keine Frist und sehen Sie beim Preis­vergleich auf stromgas.de, wie sich die Energie­preise inzwischen verändert haben. Hier können Sie gegebenen­falls einen er­neuten Anbieter­wechsel ein­leiten.

 

Hintergrund: Die hohe Ersparnis durch einen Energie­an­bieter­wechsel stellt sich auch aus Neu­kunden­prämien und Boni zu­sammen. Es lohnt sich also nicht nur wegen der niedrigeren Grund­preise und kWh-Preise zu wechseln, sondern man spart eben­falls durch die attraktiven Wechsel­boni für das erste Vertrags­jahr. Um nicht in einen zu teuren Folge­vertrag zu gelangen, lohnt es sich, jedes Jahr neu über stromgas.de einen Tarif­ver­gleich durch­zu­führen. Nutzen Sie daher den Wechsel­wecker Ser­vice von stromgas.de

 

 

Kostenlos und unverbindlich anmelden:

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Bitte addieren Sie 2 und 6.

Die Vorteile des Wechselweckers

 

  • durch einen recht­zeitigen Wechsel zu einem neuen An­bieter neue attraktive An­ge­bote und Boni mit­nehmen.

  • keine un­nötige Kosten durch eine still­schweigende Ver­längerung des Strom­vertrages oder Gas­vertrages hin­nehmen.

  • Kündigungs­fristen und Vertrags­lauf­zeiten werden von unseren Wechsel­ex­perten beobachtet, Sie erhalten eine recht­zeitige Erinnerung, erneut Preis­vergleich und ggf. Anbieter­wechsel durch­zu­führen.

  • Boni-Auszahlungen werden Sie nicht ver­passen, wenn Sie an den Ab­lauf der Vertrags­lauf­zeit erinnert werden und ggf. pass­genau erneut wechseln.